Drohende EU-Zahlungsverzugsverordnung: Ein Blick auf bevorstehende Änderungen und bisherige Entwicklungen

Hamburg, 23.05.2024

Fest steht: Zahlungsverzug ist für viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein existentielles Problem. Deshalb wurde 2011 eine Richtlinie der EU-Kommission zur Bekämpfung von Zahlungsverzug verabschiedet. Diese hatte das Ziel, die Bezahlung von Rechnungen im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen zu beschleunigen und damit insbesondere KMU vor den Folgen zu schützen, die verspätete Bezahlungen für ihren Cashflow und ihre Liquidität haben können. Laut der Richtlinie müssen Unternehmen Rechnungen innerhalb von höchstens 60 Tagen begleichen.

Was auch feststeht: Fast 50 % der Rechnungen in der EU werden auch heute nicht innerhalb von 60 Tagen beglichen, ein Viertel aller Insolvenzen von KMU gehen auf zu spät oder nicht bezahlte Rechnungen zurück. Mittelständische Unternehmen machen 99 % der EU-Unternehmen aus – sie alle sind unverhältnismäßig stark von Zahlungsverzug betroffen.

 

Die Europäische Kommission sieht aufgrund dieser dramatischen Zahlen die Stabilität mittelständischer Unternehmen gefährdet und fordert einen „Kulturwandel“, um den Trend umzukehren und verspätete Zahlungen an Lieferanten zu verhindern. Der Plan: Zahlungen von Unternehmen an ihre Lieferanten sollen innerhalb eines gesetzlich festgelegten Zahlungsziels von 30 Tagen erfolgen – ohne Ausnahme.

Was sind die aktuellen Entwicklungen, wie könnten sich die Pläne auf Unternehmen auswirken und wie wahrscheinlich ist deren Umsetzung? Erfahren Sie es in dieser chronologischen Auflistung.

 

Oktober 2022

Im Oktober 2022 nimmt die Europäische Kommission erstmals einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie in ihr Arbeitsprogramm für 2023 auf, um Zahlungsverzug und den daraus resultierenden Insolvenzen entgegenzuwirken.

 

September 2023

Daraufhin veröffentlicht die Europäische Kommission knapp ein Jahr später, am 12. September 2023, im Rahmen einer Reihe von Initiativen, die den Bedürfnissen der europäischen KMU Rechnung tragen sollen, den angekündigten Vorschlag. Die neuen Regeln sollen die Richtlinie von 2011 über Zahlungsverzug aufheben und durch eine neue Verordnung ersetzen.

Gemeint ist das KMU-Entlastungspaket, mit welchem die Kommission die langfristige Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von KMU stärken und ein faires Unternehmensumfeld fördern möchte. Es umfasst neben dem Vorschlag für eine Verordnung über Zahlungsverzug einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Steuervereinfachung und eine Reihe anderer Maßnahmen, um KMU ihre Tätigkeit zu erleichtern und ihren Zugang zu Finanzmitteln und qualifizierten Arbeitskräften zu verbessern.

Die vorgeschlagene neue Verordnung zum Zahlungsverkehr zielt darauf ab, Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zu bekämpfen, indem gegen Zahlungsverzögerungen vorgegangen wird – laut EU eine unlautere Praxis, die den Cashflow von KMU und die Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit von Lieferketten beeinträchtige.

Der Vorschlag sieht eine strengere Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen vor.

 

März 2024

Ein halbes Jahr später nimmt das Committee on Internal Market and Consumer Protection (IMCO) den Standpunkt zur Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug an. Der Bericht zielt darauf ab, die Zahlungsdisziplin aller Akteure (Großunternehmen, KMU und öffentliche Behörden) zu verbessern.

Nach intensiver Kritik aus den Verbänden und Mitgliedsstaaten an der geplanten EU-Zahlungsverzugsverordnung einigt sich der EU-Binnenmarktausschuss in seiner Sitzung am 20. März 2024 schließlich auf eine gemeinsame moderatere Position. Der entsprechende Vorschlag wird mit 33 Stimmen bei 10 Ablehnungen und 2 Enthaltungen angenommen.

Erfreulicherweise hat die deutliche Kritik dabei Wirkung gezeigt. Besonders hervorzuheben sind im Berichtsentwurf zur geplanten EU-Zahlungsverzugsverordnung die Festschreibung der allgemeinen Zulässigkeit von bis zu 60 Tagen Zahlungsziel im B2B- Bereich, bei entsprechender vorheriger Vereinbarung. In Anbetracht der Tatsache, dass die spezifischen Geschäftsmodelle und -praktiken im Einzelhandel häufig längere Zahlungsfristen erfordern, die auf Faktoren wie geringe Produktumsätze, Saisonabhängigkeit oder einzigartige Zyklen für Artikel (z. B. Spielzeug, Schmuck, Sportgeräte oder Bücher) zurückzuführen sind, schlagen die Abgeordneten vor, in diesen Fällen Zahlungsfristen von bis zu 120 Tagen zuzulassen.

Um Unternehmen vor säumigen Zahlern zu schützen, einen rechtzeitigen Zahlungseingang zu gewährleisten und Störungen des Cashflows zu vermeiden, sieht der angenommene Text jedoch eine automatische Zahlung von aufgelaufenen Zinsen und Entschädigungsgebühren für verspätete Zahlungen vor.

Die Abgeordneten einigen sich darauf, dass der Schuldner für jede verspätet bezahlte Transaktion zwischen 50 und 150 Euro (je nach Wert) zahlen muss, um die Beitreibungskosten des Gläubigers zu kompensieren. Außerdem soll eine Europäische Beobachtungsstelle für Zahlungsverzug eingerichtet werden, die Daten über Zahlungsverzug und potenziell schädliche Praktiken überwacht, sammelt und weitergibt.

 

April 2024

Der Berichtsentwurf von März wird auf einer Plenartagung vom 22. bis 25. April zur Abstimmung gestellt.

Der Bericht sieht strengere maximale Zahlungsfristen je nach Art der Transaktion und des Sektors vor, während die Vertragsfreiheit erhalten bleibt. Die Abgeordneten schlagen eine Frist von 30 Tagen für Transaktionen zwischen Regierungen (G2B) vor, 60 Kalendertage für B2B-Transaktionen, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde, und 120 Tage in Einzelhandelssektoren mit geringem Produktumsatz oder saisonalen Schwankungen.

 

Ab Juni 2024

Eine endgültige Verabschiedung der Verordnung soll erst nach der Europawahl im Juni 2024 durch das neu konstituierte Parlament erfolgen.

 

Mögliche Auswirkungen auf Unternehmen

Da der Ausgang der bevorstehenden Sitzungen zum Thema Zahlungsverzug erst nach den Europawahlen bekannt sein wird, können wir derzeit nur mutmaßen, wie sich die neue Verordnung auf Konzerne und Lieferanten auswirken wird. 

Sollten die Vorschläge vom September 2023 in vollem Umfang in Kraft treten, würde dies viele Unternehmen vor immense Probleme bei der Lieferkettenfinanzierung sowie dem Working Capital- und Liquiditätsmanagement stellen. Es wäre ebenfalls zu diskutieren, inwieweit die Vertragsfreiheit durch die Verordnung ausgehöhlt würde. Ebenso wird befürchtet, dass die Maßnahme zur Einführung einheitlicher Zahlungsziele nicht zu pünktlicheren Zahlungen führen wird. Unternehmen könnten künftig gerade aus diesem Grund gezwungen sein, die vereinbarten Ziele teilweise zu überschreiten und dafür hohe Bußgelder zu zahlen.

Sollte sich die moderatere Position von 2024 durchsetzen, wäre die Angst vor Liquiditätsengpässen geringer. Denn das Recht auf Verhandlungen bliebe bestehen und böte Unternehmen damit die Möglichkeit, längere Zahlungsziele mit ihren Lieferanten zu vereinbaren und ihr Betriebskapital aktiv zu steuern.

 

Win-Win dank Supply Chain Finance-Lösungen

Selbst wenn nach den Europawahlen entschieden würde, dass das 30-Tage-Zahlungsziel durch individuelle Verhandlungen verlängert werden kann, wäre ein optimiertes Working Capital Management, insbesondere in Zeiten von Inflation, Zinswende und Ukrainekrieg, unerlässlich, um die Liquidität zu sichern.

Supply Chain Finance-Lösungen können hierbei Abhilfe schaffen. Doch herkömmliche Anbieter stoßen mit ihren Lösungen schnell an Grenzen. Verschiedene Technologien ermöglichen Lieferanten zwar eine vorzeitige Auszahlung bei langen Zahlungszielen zu attraktiven Konditionen, allerdings binden die meisten SCF-Anbieter die Lieferanten stets in den Prozess ein, was langwierige Zahlungszielverhandlungen zwischen Unternehmen und Lieferanten erfordert.

Nicht so mit cflox pay, einer Lösung, die keine Zahlungszielverhandlungen erfordert, da Lieferanten in keiner Weise eingebunden werden sind. Sie erhalten ihr Geld zum vorgeschriebenen Zahlungsziel. Die Unternehmen werden jedoch erst 60 Tage später belastet. So erhalten sie ein zusätzliches Zahlungsziel, um das Working Capital und die Liquidität zu steuern. Dank schneller und einfacher Umsetzung – cflox pay wird wie ein neues Zahlungskonto integriert – kann die Lösung einfach umgesetzt werden und ermöglicht direkt Effekte.

Durch diese intelligente Finanzierung wird die notwendige Flexibilität bereitgestellt, um der möglichen neuen EU-Verordnung zu entsprechen – und das im Einklang mit dem aktiven Management von Working Capital und Liquidität.

 

Über cflox

cflox ist ein internationales Zahlungsinstitut, das Zahlungsverkehr mit Working Capital und Finanzierung zu einzigartigen Lösungen verbindet. Mit dem Fokus auf Supply Chain Finance bietet cflox seinen Kunden die Optimierung von Zahlungszielen und Cashflow ohne die Einbindung von Lieferanten.

Weitere Informationen unter cfloxpay.com

 

Pressekontakt

Leonie Bauer
Content & Communications Manager

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