Information über das Beschwerdeverfahren für unsere Zahlungsdienstleistungen

1. An wen kann ich mich bei einer Beschwerde wenden?

Ihr Ansprechpartner bei einer Beschwerde ist die cflox GmbH.

Bei Beschwerden rund um Ihre Kaufland-Bestellung füllen Sie bitte folgendes Formular aus: https://www.kaufland.de/contact/form?source=cflox

2. Wie kann ich mich beschweren?

Sie können sich entweder über Ihren Kundenbetreuer oder per E-Mail über die E-Mail-Adresse compliance@cflox.com bei der cflox GmbH beschweren.

Bitte erläutern Sie uns den Sachverhalt Ihrer Beschwerde und fügen alle Unterlagen bei, die wir zur Beurteilung Ihrer Beschwerde brauchen. Teilen Sie uns auch Ihre Kontaktdaten mit, damit wir uns umgehend bei Ihnen zurückmelden können.

3. Was passiert, nachdem ich eine Beschwerde eingereicht habe?

Wir werden Ihnen den Eingang Ihrer Beschwerde unverzüglich bestätigen, sie über unser Verfahren der Beschwerdebearbeitung informieren, die Beschwerde umfassend prüfen und Ihnen spätestens innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Zugang Ihrer Beschwerde in Textform und in verständlicher Sprache antworten oder Ihnen die Gründe für eine Verzögerung der Rückmeldung nennen und mitteilen, wann die Prüfung Ihrer Beschwerde voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Sollten wir für die Beschwerde nicht zuständig sein, werden wir Ihnen dies zurückmelden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mit der Beantwortung bzw. Bearbeitung meiner Beschwerde nicht zufrieden bin?

Die cflox GmbH ist ein durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) reguliertes Zahlungsinstitut.

Sie können daher die Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank anrufen. Die Einzelheiten des Schlichtungsverfahrens regelt die Finanzschlichtungsstellenverordnung.

Weitere Einzelheiten zum Schlichtungsverfahren finden sich auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank. Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist in Textform und in deutscher Sprache bei der Bundesbank zu beantragen. Der Antrag muss die in § 7 Absatz 1 Finanzschlichtungsstellenverordnung vorgegebenen Mindestangaben enthalten.

Der Antrag kann an

     Deutsche Bundesbank – Schlichtungsstelle –

     Postfach 10 06 02

     60006 Frankfurt am Main

gerichtet werden.

Eine Stellung des Antrags kann auch per E-Mail an schlichtung@bundesbank.de erfolgen.

Ihr Recht, ein Gericht anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Bei behaupteten Verstößen (z.B. gegen die §§ 675c bis 676c BGB und Artikel 248 EGBGB) können Sie außerdem Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter

     Graurheindorfer Straße 108

     53117 Bonn

     Telefon: +49 228 41080

     Telefax: +49 228 41081550

     Website: www.bafin.de

einlegen.

 

 

 

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